ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERUNGS-BEDINGUNGEN
Unsere Angebote sind völlig freibleibend hinsichtlich Lieferung und Preis. Durch Reisende, Vertre- ter oder Makler erteilte Lieferungsaufträge gelten erst nach unserer ausdrücklichen Bestätigung als angenommen. Der Auftragsbestätigung ist die Rechnungserteilung gleichzusetzen. Für eine fehler- hafte Entgegennahme von Lieferungsaufträgen durch Telegramm, Ferngespräch usw. übernehmen wir keine Verantwortung.
Lieferung:
Alle Sendungen – auch freigemachte – reisen für Rechnung und Gefahr des Käufers.
Zahlung:
Falls nicht anders vereinbart, sind unsere Preise Nettopreise und sofort ohne Abzug zahlbar. Bei späterer Zahlung werden 5 % Aufschlag erhoben. Bei darüber hinaus gehender Zielüberschreitung werden zusätzlich die jeweils üblichen bankmäßigen Verzugszinsen berechnet. Zahlungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie unmittelbar an uns erfolgen. Bleibt der Käufer mit seiner Zahlung im Rückstand, so werden damit alle seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber, auch aus Wech- seln, fällig. Wir sind berechtigt, die Weiterbelieferung in jedem Falle von der Zahlung fällig geworde- ner Posten abhängig zu machen.
Die Aushändigung von Wechsel und Schecks stellt keine Zahlung in vorstehendem Sinne dar. Eine aus diesen Zahlungsmitteln herzuleitende Zahlungsverpflichtung gilt erst dann als Zahlung, wenn wir über den Rechnungsgegenwert in bar verfügen können. Bei Zahlungsunfähigkeit des Käufers darf er über die unter unserem Eigentumsrecht stehende Ware nicht mehr verfügen. In diesem Falle ist der ganze Warenbestand aus unseren Lieferungen – auch der schon bezahlte – bis zur restlosen Deckung unserer Forderung an uns herauszugeben.
Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferten Waren bleiben bis zur völligen Bezahlung aller unserer Forderungen unser alleiniges Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch, wenn dem Käufer ein Ziel für die Bezahlung eingeräumt ist. Wird die von uns gelieferte Ware beim Käufer gepfändet, so ist dieser verpflichtet, uns hiervon zu unterrichten. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Waren durch den Käufer ist unzulässig. Die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder der Weiterlieferung der von uns gelieferten Waren werden im voraus an uns zur Sicherung unserer Ansprüche aus der Lieferung abgetreten, ohne dass es einer besonderen Urkunde darüber bedarf. Der Käufer erklärt sich ausdrücklich mit dieser Vorausabtretung einverstanden, und wir nehmen diese Abtretung an.
Höhere Gewalt, wie Betriebsstörungen, Transportbehinderungen, Krieg, Mobilisation, Streik, Feuer oder sonstige unabhängig von unserem Willen entstandene Behinderungen, auch in und auf dem Wege von den Ausfuhrländern unserer Waren, entbinden uns für die Dauer der Behinderung nach unserer Wahl teilweise oder ganz von der Lieferung.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Offenbach.
Beanstandungen werden nur innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware berücksichtigt. Reisende oder Vertreter sind nicht zum Inkasso berechtigt.
Erhöhung der Frachten oder andere Abgaben, Gebühren und Zölle, die nach erfolgtem Kaufabschluß in Kraft treten, gehen zu Käufers Lasten.
Stand 01.01.1993
GIOVO GMBH
Borsigstraße 17
63165 Mühlheim am Main
Tel: +49 6108 900 80
E-Mail: info@giovo.de
Web: www.giovo.de
GIOVO SUPERMARKT
Borsigstraße 17
63165 Mühlheim am Main
Tel: +49 6108 910 919
Öffnungszeiten:
Montag – Freitag:
09:15 – 18:30 Uhr
Donnerstag:
09:15 – 20:00 Uhr
Samstag:
09:00 – 18:00 Uhr
GIOVO SUPERMARKT
Wiesbadener Str. 66
61462 Königstein im Taunus
Tel: +49 6174 935 809 8
Öffnungszeiten:
Montag – Samstag:
09:00 – 20:00 Uhr